Jugendschutz Aargau
Die Suchtprävention Aargau unterstützt, im Auftrag des Kantons Aargau, die Alkohol- und Tabakverkaufsstellen im Kanton die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten.
Gesetzliche Jugendschutzbestimmungen umsetzen, bedeutet Kinder und Jugendliche vor Alkohol- und Tabakkonsum zu schützen. Verkaufsstellen, welche den Jugendschutz ernst nehmen, haben ein gutes Image und Bussen und Verfahrenskosten können eingespart werden. Zudem nehmen alkoholbedingte Vorfälle wie Pöbeleien, Unfälle, Aggression und Littering ab.
In Jugendschutzberatungen und -schulungen sprechen wir jeweils auch das Thema Glücksspielsucht an.
Wir unterstützen Sie mit folgenden Angeboten:
Gut zu wissen und gut zu haben
Gut zu haben – Hilfsmittel Gesetzliche Grundlagen Jugendschutz_Gesetzesbestimmungen Vorlage
Beratung von Veranstaltern und Gemeinden
Beratung von Veranstaltern und Gemeinden Sie führen einen Anlass
Tabakgesetz / Jugendschutzschild
Das neue Tabakproduktegesetz, welches am 1. Oktober 2024 in