Das neue Tabakproduktegesetz, welches am 1. Oktober 2024 in Kraft tritt, bringt bedeutende Veränderungen für den Schweizer Markt. Es führt ein landesweites Mindestalter von 18 Jahren für den Kauf von Tabak- und Nikotinprodukten ein und verbietet Plakatwerbung im öffentlichen Raum. Neben klassischen Tabakwaren regelt es erstmals auch E-Zigaretten und erhitzte Tabakprodukte. Verkaufsförderung und Sponsoring werden eingeschränkt, und der Passivrauchschutz wird ausgeweitet.
Grundlagen
Hier können Sie das neue Jugendschutzschild als pdf herunterladen – die Druckversion ist hier bestellbar.