Alkohol- und Drogentests im Betrieb

Kürzlich hat uns ein Betrieb nach unserer Haltung betreffend Alkohol- und Drogentests gefragt. Auch wenn die Gewährleistung der Arbeitssicherheit und der Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden durchaus für Tests sprechen können, halten wir Gespräche mit Mitarbeitenden für wirkungsvoller.

Grundsätzlich sind Drogentests im Betrieb möglich, wenn es dafür eine betriebliche Notwendigkeit gibt und die betroffenen Mitarbeitenden einverstanden sind. Ersteres ist meist durch die Gewährleistung der Arbeitssicherheit gegeben, das Einverständnis kann durch eine arbeitsvertragliche Regelung wie ein Betriebsreglement «eingeholt» werden. Bei flächendeckenden Tests kann sich die Situation noch etwas anders gestalten und wir empfehlen die Rücksprache mit einer juristischen Fachperson im Arbeitsrecht.

Als Arbeitgeberin sind Sie verpflichtet, die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Das ist ein Teil Ihrer Fürsorgepflicht. Ausserdem ist die Qualitätssicherung ein relevantes Anliegen, das Sie dazu berechtigt oder gar verpflichtet, einem vermuteten Drogenkonsum nachzugehen. Allerdings wird ein Drogentest das Problem nicht lösen, im Gegenteil: vermutlich wird das Problem dadurch eher verlagert und schlussendlich sogar vergrössert. Ausserdem gibt es problematisches Konsumverhalten, das sich durch einen Test gar nicht erfassen lässt und genauso relevant ist, z.B. durchgezockte Nächte mit Computerspielen und/oder Glücksspiel. Aus diesem Grund raten wir generell von grossflächigen Drogentests im Betrieb ab.

Viel wichtiger erscheint uns, jede Beobachtung bewusst zu reflektieren und möglichst frühzeitig anzusprechen. Risikoreiches oder problematisches Konsumverhalten ist – lange bevor es zur Sucht wird – immer eine (dysfunktionale) Bewältigungsstrategie einer Stresssituation. Diese kann unterschiedlichste Ursachen haben, manchmal im Beruf, oft aber auch in der persönlichen Situation oder im privaten Umfeld. Unabhängig von der Ursache, haben Sie als Arbeitgeberin ein grosses Interesse daran, die Arbeits- und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden zu erhalten. Dies funktioniert am besten durch eine achtsame Führung mit authentischem Interesse an und einer gegenseitig vertrauensvollen Beziehung zu den Mitarbeitenden.

Gerne führen wir dazu Schulungen durch mit Hintergrundinformationen über Sucht und Konsumverhalten, Austausch über Früherkennung und Frühintervention sowie Übungen zur Gesprächsführung bis hin zur Erarbeitung von spezifischen Handlungsempfehlungen und Leitfäden für Ihren Betrieb. Bei Interesse freuen wir uns jederzeit über Ihre Kontaktaufnahme: www.suchtpraevention-aargau.ch/arbeitsplatz/

Als Unterstützungsangebot für betroffene Mitarbeitende und auch bei Fragen von Führung und HR zu konkreten Situationen stehen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen der Suchtberatung ags an sieben Standorten im ganzen Kanton Aargau kostenlos zur Verfügung: www.suchtberatung-ags.ch.

Ausserdem empfehlen wir Ihnen für weitere Hintergrundinformationen unseren Podcast www.suchttalk.ch.

 

 

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