Vom komischen Bauchgefühl zum Handeln

Es ist Samstagmorgen, 8 Uhr. Ich habe gerade ein Mobility-Auto übernommen und fahre Richtigung Siglistorf. Dort werde ich einen Workshop leiten mit Spielgruppenleitenden, die sich fragen, wann und wie sie eine Gefährdungsmeldung machen müssen. Seit 2019 sind unter anderem auch Spielgruppenleitende in der Pflicht dies zu tun, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Jedoch steht auch im ZGB, dass sie dies dann tun müssen, wenn im Rahmen ihrer Tätigkeit keine Abhilfe geschafft werden konnte.

 

Ein komplexes Thema für einen Samstag. Auf das Bauchgefühl hören, beobachten, Interpretationen überprüfen – gar nicht so einfach stellen wir fest. Und doch entschleunigt es. Das eine und andere Aha ist zu hören. Eine Kursteilnehmerin meinte, dann mache ich einfach das, was ich jetzt schon mache, nämlich auf mein Bauchgefühl hören und allenfalls die Eltern darauf ansprechen – es braucht nicht sofort eine Gefährundungsmeldung. Trotzdem kann es natürlich die Situation erfordern, dass die Familie mehr braucht und es tatsächlich eine Gefährdungsmeldung braucht. Die Spielgruppenleiterinnen sind erleichtert, dass sie sich z.B. bei einer Kinderschutzgruppe anonym melden können und so Unterstützung erhalten.

 

Erleichterung brachte auch das Wissen, dass sie präventiv etwas tun können – wir können Inseln schaffen, wo sich die Kinder wohl fühlen, meinte eine Teilnehmerin.

 

Knapp acht Stunden später bin ich wieder in Aarau. Etwas geschafft und mit einem Lächeln im Gesicht. Ich bin beeindruckt von der grossen Professionalität der 17 Spielgruppenleitenden, die ich heute begleiten durfte.

Susanne Wasserfallen

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