Sirup und Besoffene

Die Abschlussklassen der Kanti Wettingen dürfen am Sonafe an ihren Ständen Alkohol verkaufen. Mitarbeitende der Suchtprävention Aargau hatten letzten Dienstag den Auftrag, Schulungen durchzuführen. Der Jugendschutz und die weiteren Gesetzesbestimmungen zum Alkoholverkauf sollen eingehalten werden.

Ich, einer der schulenden Mitarbeiter, bin beeindruckt von den jungen Erwachsenen. Sie sind mit Ernsthaftigkeit und einem breiten Wissen bei der Sache.

Zwei Erkenntnisse, die überrascht haben

  1. Es gibt einen sogenannten Sirup-Artikel. Mindestens zwei alkoholfreie Getränke müssen zu einem tieferen Preis angeboten werden als das billigste alkoholhaltige Getränk in der gleichen Menge (Gastgewerbegesetz § 5). Die Schüler und Schülerinnen waren davon ausgegangen, dass sie an ihrem Stand nur alkoholische Getränke verkaufen würden. Das ist nicht erlaubt.
  2. In einem Rollenspiel haben die angehenden Standbetreiber erfahren, wie herausfordernd es ist, einem Betrunkenen weiteren Alkohol zu verweigern. Das Gesetz verlangt dies (Gastgewerbegesetz § 2). Die Situation löst Stress aus und es erfordert viel kommunikatives Geschick. Um Auseinandersetzungen zu deeskalieren, braucht es oft die Unterstützung von weiterem Verkaufspersonal.

Mein Einsatz ist nun vorbei. Die Schülerinnen und Schüler haben jetzt Zeit, als Klasse die Planung ihres Standes voranzutreiben. Unter anderem ist zu besprechen, wie sie als Team möglichst viel Umsatz machen und gleichzeitig die Gesetzesbestimmungen einhalten können.

Ich wünsche ein schönes SoNaFe und viel Erfolg beim Umsetzen der Gesetzesbestimmungen.

Mark Bachofen, unterwegs für den Jugendschutz Aargau

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